Datum
08.11.2022
Titel
Pflegeentlastungsgesetz darf nicht weiter zum Pflegebelastungsgesetz mutieren.
Untertitel
Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) kritisiert der Bundesverband Pflegemanagement die sich abzeichnenden Entwicklungen.
Text

„Zunächst liest sich die Überschrift „Pflegeentlastungsgesetz“ sehr gut und mit dieser positiven Grundhaltung analysiert man den Gesetzestext. Schnell ist die Euphorie jedoch verflogen“, so Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement. „Die in der Arbeitsgruppe aus DKG, DPR und ver.di gefundene Verfahrensweise zur PPR 2.0 entpuppt sich in der Version des Bundesministeriums fast schon als Mogelpackung“, so Bechtel weiter.

Viele der bisherigen Regelungen sind schlicht nicht mehr zeitgemäß oder haben sich über die Jahre als nur bedingt oder gar nicht geeignet herausgestellt. Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement muss das Gesetzesvorhaben zu massiven Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sowie der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung führen.

Dazu gilt es in erster Linie, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbedarfsbemessungsinstrument zu schaffen, dass den tatsächlichen Bedarf berücksichtigt. Nicht tragbar ist, dass die Finanzierung von Pflegestellen abhängig von der Haushaltslage des Finanzministeriums bleibt. Und das gut gemeinte Pflegebudget muss auch ernst gemeint sein. Derzeit haben nur rund die Hälfte der Krankenhäuser ein verhandeltes Budget. Die Missverständnisse wie beim Thema Doppelfinanzierung, die durch einen Mangel an eindeutigen Definitionen vorherrschen, müssen ausgeräumt werden.

Auch die scheinbare Lösung über Zeitarbeit ist in der aktuellen Form nicht mehr akzeptabel. Hat doch der dadurch entstandene Parallelmarkt den Fachkräftemangel zunehmend verschärft. Ebenso verhält es sich mit dem Fallpauschalen-System. Es bedarf einer auf das Gemeinwohl ausgerichteten Vorhalte- oder Basisfinanzierung. Fehlanreize, die rein auf ökonomische Ziele wie Fallzahlensteigerungen ausgerichtet sind, sind nicht im Sinne einer optimalen Patientenversorgung.

Die bereits seit Langem diskutierten Sektorengrenzen müssen endlich fallen und die Einführung von ambulanten Versorgungsstrukturen ermöglichen. Dies setzt voraus, dass die Krankenhausplanung einen Konzentrations- und Spezialisierungsprozess durchläuft, idealerweise nicht nur auf Landes- sondern auf Bundesebene. Dabei dürfen Krankenhausschließungen kein Tabu sein. Und nicht zuletzt erfordert dies eine verpflichtende Beteiligung mit Stimmrecht der professionellen Pflege in den Entscheidungsgremien wie dem GBA, um die notwendige Praxisnähe sicherzustellen.

Wir benötigen Klarheit, Transparenz und Verlässlichkeit in den politischen Aussagen, um nicht im totalen Fiasko zu enden“, resümiert Bechtel die einhellige Meinung der Landesgruppenvorstände des Bundesverbands Pflegemanagement.